Der monatliche Kindergartenbeitrag wird per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Der Beitrag wird für elf Monate fällig, der August ist beitragsfrei.
Sollte die Lastschrift nicht von Ihrem Konto abgebucht werden können, wird eine Rücklastschrift von sechs Euro erhoben.
Der monatliche Kindergartenbeitrag setzt sich aus dem gestaffelten Grundbeitrag (=Elternbeitrag) und dem Unkostenbeitrag für das warme Mittagessen zusammen. (85 €)
Buchungszeitkategorie | Gestaffelter Beitrag |
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3 – 4 Stunden | 175,00 € |
4 – 5 Stunden | 190,00 € |
5 – 6 Stunden | 205,00 € |
6 – 7 Stunden | 220,00 € |
7 – 8 Stunden | 240,00 € |
8 – 9 Stunden | 255,00 € |
9 – 10 Stunden | 270,00 € |
*) 100 € Beitragszuschuss pro Kind und Monat übernimmt der Freistaat Bayern für die gesamte Kindergartenzeit. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt
(Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)